WIE KAUFEN SIE EIN OBJEKT IN KROATIEN?

Können Sie als nicht kroatischer Staatsbürger Immobilien in Kroatien kaufen?
Ja, Sie können. Sie benötigen dafür nur eine Zustimmung des Justiz- und Außenministeriums.

Wie müssen Sie vorgehen?
Wenn Sie sich entschlossen haben in Kroatien eine zu erwerben, schließen Sie mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab. Dieser Vertrag muß noch nicht von einem Notar beglaubigt werden.
Diesen Vertrag und die dazugehörigen Dokumente werden an das Außenministerium nach Zagreb gesandt. Erst nach dessen Zustimmung können Sie das Erworbene auf sich noteriell übertragen lassen und sind aber auch gleichzeitig verpflichtet die Erwerbssteuer zu zahlen.

Auch Ausländer haben die Möglichkeit, die ein Unternehmen in Kroatien betreiben oder gründen wollen, über das Unternehmen eine Immobilie zu kaufen.

Können Sie auch Objekte in Kroatien verkaufen?
Alle Privatpersonen und Gesellschaften können ohne Einschränkung Objekte verkaufen.

Wie hoch ist die Erwerbssteuer in Kroatien?
Die einmalige Steuer beträgt 5 % des Kaufpreises. Die Steuer wird auf Grund des Kaufpreises und einer Schätzung der Steuerbehörde errechnet, welche sich auf das Gebiet bezieht, indem sich das Objekt befindet.

Laut Gesetz zahlt die Erwerbssteuer der Käufer, oder der Verkäufer in Namen des Käufers, falls sich die Parteien so geeinigt haben sollten.

Wann ist die Steuer fällig?
Nach Abschluss des Kaufvertrages muss innerhalb von 30 Tagen die Steuer an die zuständige Steuerbehörde angemeldet werden. Der Notar ist dazu verpflichtet ein Exemplar des Kaufvertrages der Steuerbehörde zuzusenden. Nach Erhalt des Steuerbescheids ist die Steuer nach 15 Tagen fällig.

Muss der Verkäufer die Steuer zahlen?
Nein. Er muss nur Steuern zahlen, falls er das Objekt innerhalb von 3 Jahren nach dem Kauf weiterverkauft und dabei einen höheren Verkaufspreis erzielt, als den damaligen Kaufpreis.
In diesem Fall muss er eine Steuer von 35 % aus dem erworbenen Gewinn zahlen.

Können Sie den Kaufvertrag auch im Ausland abschliessen und beglaubigen lassen?
Ja. Sie können den Kaufvertrag bei kroatischen diplomatischen Vertretungen abschliessen und beglaubigen lassen, oder bei öffentlichen Notaren. Die Verträge, die bei öffentlichen Notaren beglaubigt wurden, müssen in Kroatien dann bei einem zugelassenen Gerichtsübersetzer übersetzt werden.

Wie hoch ist in der Regel die Anzahlung bei einem Kauf von Objekten?
Meistens 10 % vom Kaufpreis, oder je nach Einigung zwischen Verkäufer und Käufer.

Kann man die Erwerbssteuer in Fremdwährung bezahlen?
Die Steuer kann auf der Bank oder auf der Post einbezahlt werden. Als Auslandsüberweisung wird die Fremdwährung in Kuna umgerechnet und als solche wird Sie dann an die Steuerbehörde gezahlt.

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